Donnerstag, den 13. Mai 2010 um 07:22 Uhr
Die erleichterte Schaffung von Gruppenpraxen , verbunden mit einer systematischen Qualitätssicherung der extramuralen, bzw. ambulanten Versorgung - dies sind die wesentlichen Inhalte des Entwurfs zum Bundesgesetz zur Stärkung der ambulanten öffentlichen Gesundheitsversorgung - wird von der ÖGPH begrüsst.
Diese Entwicklung ist, auch mit Blick auf internationale Trends in der medizinischen Versorgung, absolut notwendig. Die Einzelpraxis wird es auch in Zukunft noch geben und geben müssen, aber der Schwerpunkt der ambulanten medizinischen Versorgung wird in Zentren mit Hausärzten, Allgemeinmediziniern und Fachärzten, standardisierten, evidenzbasierten Abläufen und gemeinsamer Informationsbasis liegen. Nicht nur kann so die Infrastruktur besser genutzt und damit Fixkosten gesenkt werden, auch die Serviceleistungen für die PatientInnen (wie z.B. Öffnungszeiten, Koordination der Behandlung) , die Evidenzbasierung und Qualitätssicherung innerhalb der Praxen (Mehraugenprinzip, peer) werden verbessert. Allerdings zeigen die Gesetzesentwürfe aus der Sicht der ÖGPH auch einige Probleme auf, weisen sie doch deutliche Spuren von Kompromissen an die Vorstellung des „freien Arztberufes“ und andere Partikularinteressen auf.
Notizen zum Gesetz (403.04 Kb)