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Mitglied werden

Werden Sie Mitglied bei der Österr.Gesellschaft für Public Health (ÖGPH)


Die Mitglieder der ÖGPH kommen aus allen Bundesländern und aus allen Sektoren des Österreichischen Gesundheitssystems:

  • Lehr- und Forschungseinrichtungen (z.B. Studierende/ Lehrende an Universitäten oder Fachhochschulen, WissenschafterInnen an Forschungsinstituten)
  • Politik und öffentlichen Einrichtungen (z.B. Bedienstete aus Bundesministerien, Ämtern der Landesregierungen, Sozialversicherungen)
  • Standesvertretungen, Kammern und Fachgesellschaften (z.B. Apotheker- und Ärztekammern)
  • Medizinischen und sozialen Versorgungs- und Betreuungseinrichtungen (z.B.: aus extramuralen sozialen und Pflegeeinrichtungen, niedergelassene ÄrztInnen)
  • Industrie und Wirtschaft (z.B. Medizintechnik, Pharma- und Nahrungsmittelindustrie, Beratungsunternehmen im Gesundheitssystem)

Ihre Vorteile


Als ÖGPH-Mitglied haben Sie folgende Vorteile

  • Regelmäßige Informationen über die Aktivitäten der ÖGPH
  • Quartalsweise Zusendung des ÖGPH-Newsletters
  • 6-mal jährlich gratis Download der wissenschaftlichen Zeitschrift „European Journal of Public Health“
  • Online Zugang zu allen Ausgaben des „European Journal of Public Health“
  • Mitgliedschaft bei der European Public Health Association (EUPHA)
  • Reduzierte Teilnahmegebühren (20%) beim jährlich stattfindenden gesamteuropäischen EUPHA-Kongress
  • Reduzierte Teilnahmegebühren (50%) bei den wissenschaftlichen Jahrestagungen der ÖGPH
  • Möglichkeit der Mitwirkung bei den ÖGPH-Arbeitsgruppen und Diskussionsforen

Wie werde ich Mitglied der ÖGPH?


Bitte senden Sie den ausgefüllten Aufnahmeantrag pdf_small (39.63 Kb) an das Sekretariat (hier ein Link zu Kontakt) der ÖGPH.

Infopaket_gesamt_Einzelpersonen.pdf
Infopaket_gesamt_Institutionen.pdf


Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die ÖGPH-Mitgliedschaft?

  1. Ordentliche Mitglieder bezahlen € 60,- / Jahr
  2. Institutionen und Organisationen als fördernde Mitglieder ab € 150,-/Jahr
  3. Vollzeit Studierende zahlen bis zum Ende des ersten vollen Kalenderjahres keinen Mitgliedsbeitrag
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